Drohnenverordnung doch noch auf der Kippe?

Der Modellfliegerverband hofft auf ein Veto im Bundesrat. In erster Linie geht es um Ausnahmen für die 100m Flughöhenbegrenzung in der neuen Verordnung.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Drohnenverordnung-Deutscher-Modellflieger-Verband-hofft-auf-Veto-aus-dem-Bundesrat-3611174.html

 

Mal sehen wie sich das entwickelt, auf jeden Fall ist AE freie Variante in der neuen Verordnung für die wiss. und kommerziellen Flüge für viele eine Erleichterung, da die regelmäßige Beantragg. wegfallen würde.

Die Flughöhenbegrenzung von 100m ist zwar zT. problematisch – in vielen Fällen jedoch sind 100m ausreichend für die kommerziellen und wiss. Bildflüge. Die Segelflieger haben allerdings ganz klar andere Flughöhenbedürfnisse!

Für die automatische Kartierung von größeren Flächen wären die größeren Flughöhen natürlich auch für wissenschaftliche Anwendungen sehr interessant, allerdings steht hier soundso das Fliegen in Sichtweite im Konflikt. Hier sind allerdings auch Ausnahmegenehmigungen möglich in der neuen Verordng.

 

mtk,

 

Sören Hese

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